Die Erstberatung
Bevor es zu einem persönlichen Beratungsgespräch kommt, führen wir mit Ihnen erst ein Telefongespräch. Hierbei möchten wir mit Ihnen erst einmal grundsätzlich Ihren Beratungsbedarf klären. Des weiteren gehen wir mit Ihnen die grundsätzlichen Förderbedingungen durch, um das passende Förderprogramm bereits im Vorfeld für Sie auszuloten. Sie erhalten dann von unserer
Erstberaterin Auskunft über das weitere Verfahren und vereinbaren mit ihr einen sogenannten Erstberatungstermin.
In dieser Erstberatung analysiert Frau Schlebach gemeinsam mit Ihnen die konkreten betrieblichen Bedarfs- und Problemlagen und dem sich daraus ergebenden Handlungsbedarf in den vier
Handlungsfeldern. Daraus wird ein individuelles Handlungsradar erstellt. Auf Basis dieser Analyse werden Sie gemeinsam mit der Erstberaterin eine erste Handlungsempfehlung erstellen. Diese Handlungsempfehlung ist dann für den nächsten Schritt wichtig, für die Prozessberatung. In der Handlungsempfehlung werden erste Ziele und die Vorgehensweise der Prozessberatung aufgezeigt. Ihre Erstberaterin wird gemeinsam mit Ihnen den voraussichtlichen Beratungsumfang festlegen und im Falle der grundsätzlichen Förderfähigkeit im Programm
unternehmensWert:Mensch Ihnen einen Beratungsscheck für die sich anschließende Prozessberatung mit einem für
unternehmensWert:Mensch autorisierten Berater ausstellen.
Mit Abschluss der Erstberatung endet unsere Arbeit jedoch nicht. Wir begleiten Sie auch weiter sowohl während als auch nach Beendigung der Prozessberatung. In einem Ergebnisgespräch blicken wir auf die Beratung, die entwickelten Maßnahmen und die geplante Umsetzung dieser und, sofern noch Bedarf besteht, stellen ggf. einen weiteren Beratungsscheck aus (sofern die maximale Anzahl an Beratungstagen noch nicht erreicht ist).
Bitte beachten Sie: Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Baden-Württemberg leider nur zwei Erstberatungsstellen. Dies wird sich auch in den nächsten drei Jahren nicht ändern. Es ist sowohl für die Kollegin in Mannheim als auch für unsere Erstberaterin nicht möglich vor Ort zu Ihnen ins Unternehmen zu kommen. Daher müssen wir Sie leider bitten für eine Erstberatung zu uns nach Wolpertshausen bzw. zur Kollegin nach Mannheim zu fahren. Wir bitten um Verständnis!